RECHT
Der Kampf der Yeziden um ihre rechtliche und politische Gleichstellung in ihren
ursprünglichen Siedlungsgebieten hat im Laufe der Jahrhunderte bittere Niederlagen erfahren.
Als „Anbeter des Bösen“ von ihren Nachbarn stigmatisiert und unterdrückt, hatten sie nie eine wirkliche
Chance, als kulturell und religiös eigenständige Gemeinde anerkannt zu werden. Diese permanenten
Diskriminierungen und Verfolgungen haben schließlich dazu geführt, dass die Yeziden ihre Heimat verlassen
mussten und viele von ihnen Mitte des neunzehnten Jahrhunderts in Transkaukasien bzw. ab den 1970er
Jahren in Europa als politisch und religiöse Verfolgte Zuflucht fanden. Aber auch in der Diaspora
mussten Yeziden lange Zeit um ihr Bleibrecht bangen. In Deutschland hat es viele Jahre und etliche
Gerichtsverfahren gedauert, bis die Yeziden zusammen mit couragierten Personen und Institutionen
(wie etwa Prof. Gernot Wießner und der Gesellschaft für bedrohte Völker) sich den Status als
Gruppenverfolgte anerkennen zu lassen. Die Yeziden, die mehrheitlich die deutsche Staatsbürgerschaft
besitzen und sich zunehmend in privatwirtschaftlichen Vereinen organisieren, haben hier die Möglichkeit,
von ihren Freiheitsrechten Gebrauch zu machen. Welche Möglichkeiten und Perspektiven es gibt,
wird hier zu untersuchen sein.
Werner Holtfort: „Durch’s wilde Kurdistan“
Der hier vorliegende Text des Rechtsanwalts und Notars Werner Holtfort beschäftigt
sich mit der Asylsituation der Êzîden in Deutschland in den 1980er Jahren. Dabei beleuchtet der Autor
die Hintergründe der Flucht der Êzîden aus der Türkei und bewertet die Asylverfahren von Êzîden in
Deutschland. Durch Holtforts Ausführungen wird ersichtlich, dass das grundrechtlich verbürgte Recht
auf politisches Asyl ein essenzieller Bestandteil einer demokratischen Rechtsordnung sein sollte.
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Werner Holtfort: Yeziden
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Johannes Düchting: Die Yezidi und ihre asylrechtliche Behandlung in Deutschland
Waren es in den 1980er Jahren überwiegend Êzîden aus dem kurdischen Teil der Türkei, die politisches Asyl in der Bundesrepublik beantragten, kamen später auch êzîdische Flüchtlinge aus dem Irak, Syrien und den ehemaligen Sowjetrepubliken Armenien und Georgien dazu. Anders als Êzîden aus der Türkei weiger(te)n sich jedoch deutsche Gerichte, eine asylrelevante Verfolgung der Êzîden auch in den anderen Staaten anzuerkennen, in denen diese lebten. Johannes Düchting geht in seinem Text ausführlich auf die Entwicklung der deutschen Asylrechtsprechung zu den Êzîden ein und beleuchtet dabei die Schwierigkeiten, die mit einer Anerkennung verbunden waren und
sind.
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Johannes Düchting: Asyl [PDF]
Eva Savelsberg und Siamend Hajo: Gutachten zur Situation der Jeziden im Irak
Die Geisteswissenschaftler Eva Savelsberg und Siamend Hajo haben in einem Gutachten vom Oktober 2005 umfassend zur Frage Stellung genommen, ob Êzîden im Irak, vor allem aus dem Sindjar, einer Verfolgung ausgesetzt sind und ob es ggfs. eine inländische Fluchtalternative für verfolgte Êzîden in andere Teile des Landes gibt. Dabei beleuchten die Autoren auch das Verhältnis der Êzîden zur kurdischen Regionalregierung sowie zu den beiden führenden kurdischen Parteien, PDK und PUK. Von Interesse ist schließlich auch die Frage, ob der irakische Staat in der Lage und willens ist, die Êzîden vor Verfolgung zu schützen.
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Savelsberg und Hajo: Gutachten
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Bernd Th. Drößler: Religionsrechtliche Bemerkungen zur Stellung ausländischer Religionsgesellschaften im deutschen Personenstandsrecht
Das Personenstandsrecht umfasst die Registrierung von Geburten, Heiraten, Sterbefälle und ähnlichen Änderungen im Personenstand der Familie. Bis weit in die 1990er Jahre sträubten sich einige Standesämter und mit ihnen einige deutsche Gerichte, das Êzîdentum personenstandsrechtlich anzuerkennen. Als Begründung wurde teilweise angeführt, bei der êzîdischen Religion handele es sich nicht um eine „Religionsgesellschaft“ im Sinne des geltenden Personenstandsrechts. Herr Drößler widmet sich in dem hier vorliegenden Beitrag ausführlich dieser Problematik und untersucht die Voraussetzungen der Eintragungsfähigkeit der rechtlichen Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft. Im Rahmen dessen befasst er sich eingehend mit der Eintragungsfähigkeit der êzîdischen Religionszugehörigkeit in die Personenstandsbücher.
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Bernd Drößler: Yeziden
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